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Regeln für die Gestaltung der Graffiti-Fläche

1.) Die Fläche innerhalb des Tunnels (rot umrandeter Bereich) ist für die Gestaltung mit Graffiti frei gegeben.

2.) Das Anbringen von extremistischen und /oder sexistischen Schriftzügen, Zeichen oder anderen Abbildungen ist verboten.

3.) Der Müll incl. der Spraydosen ist wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

4.) Die Stadt übernimmt keine Haftung für Schäden an der Kleidung oder gesundheitliche Schäden, die auf den Gebrauch von Sprühfarben o. ä. zurückzuführen sind. Beim Sprayen wird zum Gesundheitsschutz empfohlen, entsprechende Masken zu tragen.

5.) Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen, die Arbeiten sind während der Durchquerung des Tunnels Dritter zu unterbrechen.

6.) Das Rauchen und andere offene Flammen sind verboten.

Hinweis: Für Fragen und Hinweise bittet das Jugendparlament um Kontaktaufnahme über Jupa@wunstorf.de


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